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Unterlagen beim Hausverkauf – Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtige Unterlagen zum Hausverkauf – Unsere Checkliste
Wer ein Haus verkaufen möchte, auf den kommt im ersten Schritt die Erledigung von „Papierkram“ zu. Die meisten Unterlagen haben Sie sicherlich zur Hand, andere müssen bei Ämtern angefragt oder beschafft werden.
Je vollständiger die Verkaufsunterlagen sind, desto zügiger läuft in der Regel die Abwicklung. Ein Überblick zu den wichtigen Dokumenten, die beim Verkauf von Ein-, Mehrfamilien- und klassischen Häusern benötigt werden, haben wir für Sie in unserer Checkliste zusammengefasst.
Damit Sie darüber hinaus keinerlei Unterlagen vergessen, beauftragen Sie doch bereits im Vorfeld einen lokalen Immobilienmakler, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Für den Hausverkauf in Erfurt gibt es vielerlei Unterlagen zu berücksichtigen!
Die 9 wichtigsten Dokumenten, die beim Verkauf von Ein-, Mehrfamilien- & klassischen Häusern benötigt werden:
1. Grundbuchauszug und Flurkartenauszug
Diese beiden Dokumente gehören in die Unterlagen zum Verkauf Ihres Hauses. Im ersten Schritt dürfen diese Nachweise ruhig schon etwas älter sein. Kommt es dann tatsächlich zum Kauf, sollten beide Auszüge nicht älter als drei Monate sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die entsprechenden Unterlagen beim Katasteramt bzw. beim Grundbuchamt einzuholen.
2. Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Berechnungen
Alle offiziellen Dokumente, die das Baujahr, die Größe und Aufteilung der Immobilie darstellen, sollten in den Verkaufsunterlagen enthalten sein. Ggf. auch vorhandene Berechnungen zu Kubatur und Wohnflächen sowie evtl. vorhandene Baugenehmigungen werden benötigt. In seltenen Fällen liegen keine Bauunterlagen bei den Verkäufern und im Bauaktenarchiv vor. Aber auch hier können wir mit einem Aufmaß und daraus erstellten Bauzeichnungen die „Lücke schließen“.
3. Laufende Mietverträge
Sollten ein oder mehrere Mieter in der zu veräußernden Immobilie wohnen, dann sind Kopien ihrer Mietverträge und etwaiger Nachträge dazu erforderlich. Auch evtl. Mängelanzeigen, Mietminderungsbegehren, Widersprüche zu Nebenkosten-Abrechnungen oder Mietrückstände der Mieter sind offen zu legen. Optimal ist eine Aufstellung der Mieteinnahmen, unterteilt in Grundmiete und Betriebskosten. Damit potenzielle Käufer einen Überblick zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten erhalten, sollte eine Kopie der aktuellen Nebenkosten-Abrechnung gegenüber den Mietern beigelegt werden.
4. Energieausweis
Ein Energieausweis ist heutzutage unerlässlich. Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das in die Unterlagen zum Verkauf Ihres Hauses gehört. Bei Vorlage entsprechender Unterlagen unterstützt die Ronald Merten Immobilien GmbH gerne bei der Erstellung des Energieausweises.
5. Informationen über Altlasten, Baulasten, Straßenausbau- & Erschließungsbeiträge
Ist eine Immobilie mit Altlasten behaftet oder gibt es Anlass zu der Annahme, dass die Böden eines Grundstücks durch Chemikalien verunreinigt sind, so muss dies im Zuge eines Verkaufs offengelegt werden. Ebenfalls sollten Auskünfte zu eventuellen Straßenausbau und Erschließungsbeiträgen enthalten sein, dazu gehören auch eventuell eingetragene Baulasten.
6. Baubeschreibung
Die Baubeschreibung listet detailliert auf, welche Materialien, zum Beispiel welche Heiz- und Elektrotechnik, in einem Gebäude verbaut werden sollen oder verbaut wurden. Sollte sich Ihre Immobilie im Bau oder in der Sanierung befinden, dann ist der Baufortschritt bzw. der Bauzustand ebenso zu dokumentieren wie ein evtl. Reparaturstau.
7. Versicherungsnachweise
Die Policen und die letzten Rechnungen der Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen sollten in jedem Fall vorhanden sein, da diese Kraft Gesetzes zunächst auf den Käufer übergehen.
8. Verwalter und Rechte Dritter
Sofern vorhanden, sollten Angaben zum Verwalter der Immobilie und zu den Rechten Dritter (z.B. Heizungscontracting) gemacht werden. Und das möglichst anhand der geltenden Vertragsvereinbarungen. Für alle Belange rund um vererbte Immobilien ist der Erbschein innerhalb der Verkaufsabwicklung obligatorisch.
9. Makler-Vollmacht
Die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht ermöglicht uns, in Ihrem Auftrag tätig zu werden. Beispielsweise, um bei Behörden bevollmächtigt Auskünfte schriftlich einzuholen, das Bauaktenarchiv einzusehen, uns einen Grundbuchauszug zu beschaffen und sonstige für den Verkauf und die Finanzierung des Käufers wichtige Unterlagen zu besorgen. Das Ziel ist immer - ohne lange Wartezeiten - die von Bank oder Interessent angeforderten Unterlagen schnell zur Verfügung stellen zu können.
Ihr Anprechpartner
Ronald Merten
Ratgeber zu Immobilienthemen:
Referenzen als Immobilienmakler
Imagevideo und Projektvorstellung der Ronald Merten Immobilien GmbH
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